Neue EU-Batterieverordnung: Maßnahmen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft 

Neue EU-Batterieverordnung: Maßnahmen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft 

Das EU-Parlament hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, indem es eine neue Batterieverordnung verabschiedet hat. Die Verordnung zielt darauf ab, den gesamten Lebenszyklus von Batterien abzudecken und somit eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Ebenso stimmte der Europäischer Rat bereits zu. Damit wird die Verordnung ab Anfang 2024 in den EU-Mitgliedstaaten direkt gültig sein.  

Die wichtigsten Änderungen 

Die neue Batterieverordnung bringt bedeutende Änderungen mit sich, die sich auf verschiedene Aspekte der Batterieproduktion und ‑entsorgung auswirken werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen im Überblick vorgestellt: 

1) Abdeckung des gesamten Lebenszyklus 

Die Batterieverordnung wird erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdecken. Dies umfasst die Gewinnung der Materialien, die Konstruktion, die Nutzungsdauer und das Recycling. Dadurch wird ein umfassender Ansatz für die Förderung der Kreislaufwirtschaft etabliert. 

2) Anwendungsbereich 

Die neuen Vorschriften gelten für alle in der EU verkauften Batterietypen. Dies umfasst Gerätebatterien, SLI-Batterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. 

3) Kennzeichnungspflicht des CO2-Fußabdrucks 

Hersteller von Batterien, die den EU-Markt beliefern möchten, müssen ab Juli 2024 den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte angeben. Dies umfasst den gesamten Kohlenstoff-Fußabdruck von der Materialgewinnung über die Produktion bis hin zum Recycling. Basierend auf diesen Informationen wird ab Juli 2027 ein CO2-Höchstwert für Batterien festgelegt. 

4) Erleichterter Austausch von Batterien 

Um die Wiederverwendung und den Austausch von Batterien zu fördern, müssen Gerätebatterien ab dem Inkrafttreten der Verordnung so eingebaut sein, dass Verbraucher sie leicht entfernen und ersetzen können. Dies wird die Lebensdauer von Batterien verlängern und den Verbrauchern mehr Flexibilität bieten. 

5) Kennzeichnungspflichten für Batteriehersteller

Batterien müssen künftig mit Etiketten und QR-Codes versehen werden, um Verbrauchern umfassende Informationen bereitzustellen. Diese Etiketten enthalten Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischen Zusammensetzung sowie zu gefährlichen Stoffen und Sicherheitsrisiken. 

6) Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit 

Es werden Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit von Batterien eingeführt. Die spezifischen Parameter für Gerätebatterien, Industriebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Batterien für Elektrofahrzeuge werden noch festgelegt. 

7) Digitaler Batteriepass 

LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und EV-Batterien müssen einen digitalen Batteriepass tragen. Dies ermöglicht eine transparentere Lieferkette und erleichtert die Nachverfolgung von wiederverwendeten Materialien wie Kobalt, Blei oder Lithium. 

8) Anhebung der Sammelquoten 

Die Verordnung verschärft die Sammelziele für gebrauchte Batterien. Alle gebrauchten LMT‑, EV‑, SLI- und Industriebatterien für Endverbraucher müssen kostenlos zurückgenommen werden. Es werden Mindestsammelziele für verschiedene Batteriekategorien festgelegt, um eine effiziente Entsorgung und Wiederverwertung zu gewährleisten. 

9) Recyclingquoten und Verwendung von Rezyklaten 

Batteriehersteller müssen hohe Recyclingquoten erreichen, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. Es werden spezifische Recyclingquoten für Nickel, Kobalt, Lithium und Blei festgelegt. Zudem wird der Einsatz von Rezyklaten aus Produktions- und Verbraucherabfällen gefördert. 

10) Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette 

Mit der neuen Batterieverordnung wird eine Sorgfaltspflicht für die Batterieindustrie eingeführt. Batteriehersteller müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen. Dies gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt vertreiben. 

Die neue Batterieverordnung der EU setzt ehrgeizige Ziele für die Batterieindustrie und legt den Grundstein für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Durch die Abdeckung des gesamten Lebenszyklus von Batterien, die Einführung von Kennzeichnungspflichten, erleichterten Austauschmöglichkeiten, höheren Sammel- und Recyclingquoten sowie der Einführung einer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette wird eine umweltfreundlichere und ressourcenschonende Batterieproduktion gefördert. Bei Fragen, stehen wir gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hier.

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