WEEE-Rücknahme in Deutschland
In Deutschland ist die Rücknahme und Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Elektrogesetz (ElektroG) geregelt und spricht Herstellen, Importeuren und Händlern, die erstmalig in Deutschland Produkte dieser Art in Verkehr bringen, die erweiterte Produktverantwortung zu. Als Grundlage hierfür dient die in Europa geltende WEEE-Richtlinie, kurz für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. RLG bietet mit Relectra ein zertifiziertes Rücknahmesystem/ Compliance Scheme für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Es ermöglicht Marktteilnehmern eine systematische Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus dem ElektroG ergeben.
Was ist für Hersteller, Importeure und Händler zu tun?
- Registrierung bei der Stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear)
- Einhaltung der Kennzeichnungspflichten
- Beachtung der Anforderungen an das Produktdesign
- Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie
- Gesetzeskonformes Reporting
- Rücknahme von Altgeräten
- Bereitstellung von Informationen für private Haushalte
Unsere Leistungen
Beratung
Als erfahrener Betreiber von Rücknahmesystemen verfügen wir über umfangreiches Know-how rund um die erweiterte Herstellerverantwortung und informieren unsere Kunden fortlaufend über Gesetzesänderungen.
Registrierung & Reporting
RLG registriert Erstinverkehrbringer bei der jeweiligen nationalen Behörde (in Deutschland: stiftung ear), übernimmt die Mengenmeldung, die Jahresmeldung und die Outputmeldung nach Verwertung.
Rücknahme & Verwertung
Wir verfügen über ein flächendeckendes Netzwerk von auditierten Systempartnern gemäß der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung. Unsere Leistungen umfassen den Transport, die Sortierung und die ordnungsgemäße Verwertung.
Garantiehinterlegung
Wir bieten eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit mit verschiedenen Garantiegebern an und gewährleisten den Nachweis und die Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie.
Dokumentation
Unser IT-System gewähreistet höchste Transparenz über Mengenströme und archiviert sämtliche erforderlichen Nachweise.
Bevollmächtigung
Für registrierungspflichtige Hersteller ohne deutsche Niederlassung stellen wir den Bevollmächtigten und übernehmen die Pflichten gemäß ElektroG.
Zahlen, Daten, Fakten
Koordinierte Abholmenge pro Jahr
Reklamationen
Anzahl der Koordinierungen
Mitarbeitende in unserem Service Team
Von diesen Vorteilen können Sie profitieren:
Langlährige Erfahrung
Unser Compliance Scheme für Gerätebatterien REBAT betreiben wir bereits seit 1998, um Elektroaltgeräte kümmern wir uns seit 2006.
Erstklassiger Service
Relectra-Kunden werden durch ein eigenes Customer Service-Team betreut, das Ihnen über eine eigene Hotline wochentags ganztägig zur Verfügung steht.
Internationalität
Wir sind international aufgestellt. In Zusammenarbeit mit unseren Tochtergesellschaften unterstützen wir Hersteller, Importeure und den Handel weltweit.
Portfolio
Wir bieten neben Relectra auch Rücknahmelösungen für viele weitere Fraktionen an. Damit haben Sie einen Ansprechpartner für all Ihre Verpflichtungen.
Sie benötigen Unterstützung oder möchten eine Abholung beauftragen?
Unser Service-Team (Hotline: +49 89 490 49 509) berät Sie gerne!
Häufig gestellte Fragen
Im Sinne des ElektroG gilt als ‘Inverkehrbringen’ die erstmalige Einführung eines Elektro- oder Elektronikgeräts auf dem deutschen Markt. Darunter fallen unter Umständen Hersteller, Importeure und Händler. Sie gelten als ‘Inverkehrbringer’:
- Wenn Sie Geräte unter Ihrer eigenen Marke herstellen, konzipieren oder produzieren und sie erstmals auf den Markt bringen (Produzenten).
- Wenn Sie Geräte anderer Hersteller unter Ihrer eigenen Marke zum ersten Mal auf den Markt bringen.
- Wenn Sie außerhalb Deutschlands ansässig sind und Geräte über Fernabsatzkanäle wie Onlineshops und Versandhandel anbieten.
- Wenn Sie erstmals ausländische Geräte auf dem deutschen Markt anbieten (Importeur).
- Haushaltsgroßgeräte: Kältegeräte, Klimageräte, Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten. Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten.
- Haushaltskleingeräte: Haushaltskleigeräte für die Nutzung in privaten Haushalten.
- Geräte für die Informations- und Telekommunikationstechnik: ‘Persönliche’ Informations- und/oder Datenverarbeitung; ‘Persönliches’ Drucken von Informationen und Übermittlung gedruckter Informationen; ‘Persönliche’ Telekommunikationsgeräte; Mobiltelefone; Datensichtgeräte; Kameras (Foto).
- Geräte der Unterhaltungselektronik: Übrige Geräte der Unterhaltungselektronik (mit Ausnahme von TV-Geräten).
- Beleuchtungskörper: Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können; Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können.
- Elektrische und elektronische Werkzeuge: Elektrische und elektronische Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten.
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte: Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten; Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten.
- Medizinprodukte: Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten.
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente: Überwachungs- und Kontrollgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten.
- Automatische Ausgabegeräte: Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten.
Ausgenommen sind Elektro- und Elektronikgeräte, die der Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland dienen oder eigens für militärische Zwecke bestimmt sind.
- Einrichten der Gemeinsamen Stelle (§6 ElektroG)
- Registrierung (§6 ElektroG)
- Finanzierungsgarantie (§6 ElektroG)
- Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten:
- Getrennte Sammlung (§9 ElektroG)
- Rücknahmepflicht der Hersteller (§7 ElektroG)
- Verwertung (§12 ElektroG)
- Mitteilungs- und Informationspflicht der Hersteller (§13 ElektroG)
Seit 2019: 65% des Gewichtes der in Verkehr gebrachten Geräte