Rücknahme von Verpackungsmaterialien in Deutschland
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat und die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG umsetzt. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen. RLG bietet mit Repack eine Lösungen für betroffene Verpackungsmaterialien an. Dadurch ermöglichen wir Herstellern und Importeuren eine systematische Erfüllung ihrer Erweiterten Produktverantwortung.
Was ist für Hersteller, Importeure und Händler zu tun?
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Beteiligung an einem dualen System
- Datenmeldepflicht
- Vollständigkeitserklärung
- Kennzeichnungs- und Hinweispflichten
Unsere Leistungen
Beratung
Als erfahrener Betreiber von Rücknahmesystemen verfügen wir über umfangreiches Know-how rund um die erweiterte Herstellerverantwortung und informieren unsere Kunden fortlaufend über Gesetzesänderungen.
Registrierung & Reporting
Registrierung von Herstellern bei Dualen Systemen
Abwicklung von Meldungen an das ausgewählte System
Analyse
Wir analysieren Ihre spezielle Situation, prüfen Ihre Verpflichtungen und unterstützen Sie mit einer passenden Lösung.
Alles aus einer Hand
Wir sind ein erfahrener Anbieter von Rücknahmelösungen für Batterien, Verpackungen, WEEE und Clearingleistungen
Zahlen, Daten, Fakten
In Verkehr gebrachte Menge
Reklamationen
Wachstum pro Jahr seit 2010
Mitarbeitende in unserem Service Team
Von diesen Vorteilen können Sie profitieren:
Erstklassiger Service
Repack-Kunden werden durch ein eigenes Customer Service-Team betreut, das Ihnen über eine eigene Hotline wochentags ganztägig zur Verfügung steht.
Langlährige Erfahrung
Unser Compliance Scheme für Gerätebatterien Rebat betreiben wir bereits seit 1998. Um Verpackungsmaterialien kümmern wir uns seit 2010.
Kurze Vertragslaufzeiten
Unsere kurzen Vertragslaufzeiten sorgen für höchste Transparenz und faire Preise.
Ein Ansprechpartner
Wir bieten neben Repack auch Rücknahmelösungen für viele weitere Fraktionen an. Damit haben Sie einen Ansprechpartner für all Ihre Verpflichtungen.
Attraktive Preisgestaltung
Aufgrund der hohen kumulierten Verpackungsmengen erzielt RLG einen wesentlich besseren Preis als jeder Einzelkunde.
Simpel & effizient
RLG übernimmt jegliche administrativen Aufgaben für Sie.
Sie benötigen Unterstützung?
Häufig gestellte Fragen
Das Verpackungsgesetz gilt in Deutschland für alle “Hersteller”, was jedoch mehr als nur Unternehmen mit eigener Produktion umfasst. Es betrifft jeden, der Verpackungen mit Ware befüllt und erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Dies schließt herstellende Unternehmen ebenso ein wie Importeure, Handels- und Versandhändler sowie vor allem den Onlinehandel.
In der Regel müssen alle Verpackungen, die als Abfall beim privaten Endverbraucher anfallen, an einem dualen System teilnehmen. Das betrifft Verkaufs‑, Versand‑, Service- und Umverpackungen. Transportverpackungen, die ausschließlich beim gewerblichen Händler verbleiben, sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen nicht an einem dualen System beteiligt werden.
Unabhängig von der Menge müssen Sie Ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren. Es gibt keine Bagatellgrenzen – bereits die erste Verpackung verpflichtet zur Beteiligung an einem dualen System. Dies gilt für Händler, Hersteller, Onlinehändler und Kleingewerbe, die ihre Verpackungen über Plattformen wie eBay und Amazon vertreiben.